Wir wurden als Innenarchitekten bei einer Ausschreibung zur „Objektplanung Innenräume“ ausgeschlossen

Innenarchitekten ausgeschlossen

Gleiche Qualifikation, ungleiche Chancen

Endlich wieder eine Ausschreibung für Innenarchitektur. So dachten wir. Die Berliner Wasserbetriebe schrieben einen Rahmenvertrag für die „Planung und Gestaltung von Innenräumen, die Entwicklung von Raumstrukturen und -proportionen oder von funktionalen Nutzungseinheiten und Funktionsoptimierung“ aus. In den Planungen sollten „neben den technischen Aspekten, psychische und soziale Aspekte der späteren Nutzer für deren Wohlbefinden verantwortungsvoll in den Planungsprozess zu integriert“ werden. „Dabei sind künstlerisch-ästhetische Mittel zu nutzen, um ein individuelles, unverwechselbares Raummilieu zu schaffen. Dazu gehört der kreative Umgang mit den Gestaltungselementen Material, Farbe und Licht.“

Wer ist dafür wohl besser geeignet und geschult als Innenarchitekten? Dachten wir. 
Jedoch lagen wir falsch: Wir wurden ausgeschlossen.

Zugelassen waren nur Bauingenieure und Architekten. Die Begründung? Fehlende Zulassung für Hochbau. Dabei beziehen sich die ausgeschriebenen Leistungen auf „Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in die Gebäudesubstanz oder Konstruktion.“  Natürlich wandten wir ein, dass auch Innenarchitekten als Kammermitglieder beim Bauen im Bestand bauvorlageberechtigt sind. Wir wurden ignoriert. 

Unsere eingereichte Rüge wurde abgewiesen, und wir wurden darauf hingewiesen, dass „die die Ausschreibung weder nach § 160 GWB gerügt werden kann, noch ist die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer rechtlich möglich.“

Innenarchitektur ist Architektur – Zeit für Gleichberechtigung 

In einer Zeit, in der das Bauen im Bestand und die Umnutzung von Räumen die wichtigsten Aufgaben unserer Branche sind, werden wir als spezialisierte Experten durch rückwärtsgewandte Auslobungskriterien ausgegrenzt. Das ist nicht nur frustrierend, sondern eine klare Diskriminierung unseres Berufsstandes.

Warum das ein Problem für alle ist:

– Qualitätsverlust: Wenn Spezialisten für den Innenraum nicht teilnehmen dürfen, leidet das Ergebnis.
– Ressourcenverschwendung: Wenn der Wettbewerb eingeschränkt ist, führt dies zu höheren Preisen.
– Berufsbild: Wir sind keine „Dekorateure“, sondern studierte Planer mit Kammerzulassung und für die ausgeschriebenen Leistungen speziell ausgebildet.

Wir fordern: Faire Wettbewerbsbedingungen und eine Anerkennung unserer Expertise in Ausschreibungen und Vergabeverfahren!

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Aktuelles

E wie Elefantenhaut

Elefantenhaut ist ein bestimmter flüssiger Schutzanstrich für den Innenraum. Meist ist das eine Polyvinylacetat-Dispersion, also ein Kunststoff. Der Anstrich ist nach dem Durchtrocknen abwaschbar, schmutzabweisend und bedingt scheuerfest.

I wie Innenarchitekt*in

"Innenarchitekt*in" - das geht leicht von den Lippen und man versteht recht gut, was sich dahinter verbirgt. Trotzdem oder gerade deshalb müssen wir Kund*innen oder der Presse immer wieder erläutern, dass der Berufsbegriff geschützt ist. Auch bei uns im Büro ist nicht jeder bzw. jede "Innenarchitekt*in". Denn nur, wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf sich so nennen.

K wie Kunststein

Kunststein ist ein Sammelbegriff für künstlich hergestellte Steinersatzprodukte, die zement- oder harzgebunden sind und oft Quarz enthalten sowie Gesteinsmehle, Sand und Kies.