Umnutzungsantrag & Bauantrag
Sie wollen ein Café oder einen Imbiss in Räumen eröffnen, in denen vorher keine Gastronomie war, sondern ein Büro, ein Modegeschäft oder ein Waschsalon? Oder Sie haben die Aufforderung erhalten, einen Umnutzungsantrag zu stellen, weil der Vormieter sein gastronomisches Gewerbe nicht hat genehmigen lassen? Oder Sie ziehen in einen Neubau und laut Mietvertrag müssen Sie sich um die Genehmigung für Ihr Vorhaben selbst kümmern?
Wir erstellen Ihren Umnutzungsantrag oder den Bauantrag für Ihre Gastronomie und andere Gewerbe.
Als eingetragene Innenarchitekten in der Architektenkammer Berlin haben wir dafür das Bauvorlagerecht. Ein Architekturbüro (Hochbau) ist dafür nicht nötig. Mit unserer Erfahrung aus mehreren Verfahren und unserem Netzwerk an Brandschutz- und Statikfachleuten ist Ihr Vorhaben bei uns in guten Händen.
Wir erstellen die notwendigen Zeichnungen, eine Baubeschreibung und füllen alle notwendigen Formulare aus und begleiten Sie bei der Formulierung der Betriebsbeschreibung.
Fragen Sie uns gern an! Schreiben Sie eine E-Mail an: antrag@raumdeuter.de
oder rufen Sie uns an: (030) 616 52 852
Bei einer neuen Nutzung von Räumen für Bewirtungszwecke sind verschiedene Dinge zu beachten:
Sitzplatzanzahl, Art der Speisen und Getränke, Stellplätze für Fahrräder, Abluft und Fettabscheider, Rettungswege und Brandschutzbestimmungen, Anzahl der WCs und ggf. barrierefreier Zugang. Sie benötigen einen professionellen Grundriss, einen Schnitt, manchmal eine Fassadenansicht.
Was ist für einen Umnutzungsantrag nötig?
Ähnlich wie beim Bauantrag sind auch bei einer Umnutzung verschiedene Formalien einzuhalten und Unterlagen beim Bauamt vorzulegen. Anbei eine Liste der fast immer benötigten Unterlagen:
- Bemaßte und möblierte Grundrisse und Schnitte: Aus diesen wird ersichtlich, ob alle wichtigen Vorgaben eingehalten werden. Sollte Ihnen kein Grundriss vorliegen, kann dieser auch von uns erstellt werden.
- Baubeschreibung: Je nach Bundesland gibt es dafür Vordrucke oder nicht. Es geht um eine Beschreibung der wichtigsten Baumaßnahmen, aber auch um Informationen zu Feuerstätten oder ähnlichem.
- Betriebsbeschreibung: Die Betriebsbeschreibung gibt Auskunft über die geplanten Öffnungszeiten, Art der Speisen und Getränke, aber auch die Anzahl der geplanten Mitarbeiter. Die Betriebsbeschreibung ist vom Betreiber zu erstellen, aber wir helfen gern bei der Abfassung.
- Stellplatznachweis Fahrräder: Nach der Bauordnung Berlin ist für jedes Vorhaben das Platzangebot für genügend Fahrradstellplätze nachzuweisen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Nutzung, der Fläche oder auch der Anzahl der Sitzplätze in der Gastronomie.
- Angaben zur Barrierefreiheit: Auch dies ist eine Vorgabe der Bauordnung Berlin. In der Gastronomie ist ab einer bestimmten Anzahl von Sitzplätzen z.B. ein barrierefreies WC nötig. Aber auch ein barrierefreier Zugang ist für öffentliche Nutzungen vorgeschrieben. Wir helfen gern bei der Planung und Umsetzung.
- Brandschutznachweis: Für alle Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis zu erstellen. Dort sind z.B. die Rettungswege dargestellt und die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erläutert. Für kleinere Bauvorhaben können wir den Brandschutznachweis erstellen, für umfangreichere Vorhaben wird ein erfahrener Brandschutzsachverständiger benötigt, den wir gern vermitteln.
Bei manchen Anträgen ist gefordert, dass der Brandschutznachweis von einem staatlich vereidigten Brandschutzprüfer noch zusätzlich kostenpflichtig geprüft wird. - Weitere mögliche Anträge oder Formalien: Je nach Bauvorhaben können weitere Dinge nötig sein. So ist bei Gebäuden mit Denkmalschutz die Abstimmung mit dem Denkmalamt Voraussetzung. Werbeanlagen an der Fassade benötigen je nach Größe oder Standort eine gesonderte Genehmigung. Angaben zum Müllstandort oder zur Belichtung der Räume können verlangt werden. Auch bei kleineren Veränderungen an tragenden Bauteilen muss ein Statiker hinzugezogen werden und entsprechenden Nachweise übermitteln.
Ein Umnutzungsantrag ist wie der Bauantrag beim Bauamt einzureichen. In Berlin sind dazu die jeweiligen Bauämter der Bezirke zuständig. Mitunter kann man schon auf der Webseite der Bauämter die zuständig Person ermitteln. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist oft sinnvoll zur Klärung möglicher Verfahrensfragen.
Wann ist kein Umnutzungsantrag nötig?
Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen immer dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige in Betracht kommen.
Rückmeldungen unserer Kunden:
„Sehr kompetente Beratung. Immer zuverlässig und freundlich. Bauantrag super betreut. Werden alle neuen Projekte mit diesem Unternehmen durchführen.“ V. Spieß, Wen Cheng Hand pulled Noodles auf Google, 2022
„Wir wurden bei dem Antrag für eine Nutzungsänderung unterstützt. Super nett, schnell und kompetent und immer gut erreichbar. Das hat für uns alles sehr gut geklappt. Vielen Dank!“ Google Bewertung für die Umnutzung für eine Bücher-Café
Fragen Sie uns gern an! Schreiben Sie eine E-Mail an: antrag@raumdeuter.de
oder rufen Sie uns an: (030) 616 52 852