Umnutzungsantrag & Bauantrag für Ihre Praxis
Sie wollen eine Arztpraxis oder Physiotherapie in Räumen eröffnen, in denen vorher keine gesundheitliche Einrichtung war, sondern ein Büro, ein Modegeschäft oder ein Waschsalon? Oder Sie haben die Aufforderung erhalten, einen Umnutzungsantrag zu stellen, weil der Vormieter seine Praxis nicht hat genehmigen lassen? Vielleicht ziehen Sie auch in einen Neubau und müssen sich laut Mietvertrag um die Genehmigung für Ihr Vorhaben selbst kümmern?
Wir erstellen Ihren Umnutzungsantrag oder den Bauantrag für Ihre Praxis.
Als Mitglieder der Architektenkammer Berlin haben wir dafür das Bauvorlagerecht. Mit unserer Erfahrung aus mehreren Verfahren und unserem Netzwerk an Brandschutz- und Statikfachleuten ist Ihr Vorhaben bei uns in guten Händen.
Wir erstellen die notwendigen Zeichnungen, eine Baubeschreibung und füllen alle notwendigen Formulare aus und begleiten Sie bei der Formulierung der Betriebsbeschreibung.
Fragen Sie uns gern an! Schreiben Sie eine E-Mail an: antrag@raumdeuter.de
oder rufen Sie uns an: (030) 616 52 852
Bei einer neuen Nutzung von Räumen für Gesundheitliche Zwecke sind verschiedene Dinge zu beachten:
Rettungswege und Brandschutzbestimmungen, Belichtung und barrierefreier Zugang. Sie benötigen einen professionellen Grundriss, einen Schnitt, manchmal eine Fassadenansicht.
Was ist für einen Umnutzungsantrag nötig?
Ähnlich wie beim Bauantrag sind auch bei einer Umnutzung verschiedene Formalien einzuhalten und Unterlagen beim Bauamt vorzulegen. Anbei eine Liste der fast immer benötigten Unterlagen:
- Bemaßte und möblierte Grundrisse und Schnitte: Aus diesen wird ersichtlich, ob alle wichtigen Vorgaben eingehalten werden. Sollte Ihnen kein Grundriss vorliegen, kann dieser auch von uns erstellt werden.
- Baubeschreibung: Je nach Bundesland gibt es dafür Vordrucke oder nicht. Es geht um eine Beschreibung der wichtigsten Baumaßnahmen, aber auch um Informationen zu Feuerstätten oder ähnlichem.
- Betriebsbeschreibung: Die Betriebsbeschreibung gibt Auskunft über die geplanten Öffnungszeiten, Art der Praxis, aber auch die Anzahl der geplanten Mitarbeiter. Die Betriebsbeschreibung ist vom Betreiber zu erstellen, aber wir helfen gern bei der Abfassung.
- Stellplatznachweis Fahrräder: Nach der Bauordnung Berlin ist für jedes Vorhaben das Platzangebot für genügend Fahrradstellplätze nachzuweisen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Nutzung, der Fläche.
- Angaben zur Barrierefreiheit: Auch dies ist eine Vorgabe der Bauordnung Berlin. Für Arztpraxen ist ein barrierefreier Zugang und ggf. auch ein barrierefreies WC nötig. Wir helfen gern bei der Planung und Umsetzung.
- Brandschutznachweis: Für alle Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis zu erstellen. Dort sind z.B. die Rettungswege dargestellt und die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erläutert. Für kleinere Bauvorhaben können wir den Brandschutznachweis erstellen, für umfangreichere Vorhaben wird ein erfahrener Brandschutzsachverständiger benötigt, den wir gern vermitteln.
Bei manchen Anträgen ist gefordert, dass der Brandschutznachweis von einem staatlich vereidigten Brandschutzprüfer noch zusätzlich kostenpflichtig geprüft wird. - Weitere mögliche Anträge oder Formalien: Je nach Bauvorhaben können weitere Dinge nötig sein. So ist bei Gebäuden mit Denkmalschutz die Abstimmung mit dem Denkmalamt Voraussetzung. Werbeanlagen an der Fassade benötigen je nach Größe oder Standort eine gesonderte Genehmigung. Angaben zum Müllstandort oder zur Belichtung der Räume können verlangt werden. Auch bei kleineren Veränderungen an tragenden Bauteilen muss ein Statiker hinzugezogen werden und entsprechenden Nachweise übermitteln.
Ein Umnutzungsantrag ist wie der Bauantrag beim Bauamt einzureichen. In Berlin sind dazu die jeweiligen Bauämter der Bezirke zuständig. Mitunter kann man schon auf der Webseite der Bauämter die zuständig Person ermitteln. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist oft sinnvoll zur Klärung möglicher Verfahrensfragen.
Wann ist kein Umnutzungsantrag nötig?
Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen immer dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige in Betracht kommen.
Fragen Sie uns gern an! Schreiben Sie eine E-Mail an: antrag@raumdeuter.de
oder rufen Sie uns an: (030) 616 52 852